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Umzüge und Entrümpelungen in München

Express Umzugsservice
Großraum München
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AGBs von unserem Umzugsservice

AGB

Wir möchten, dass Sie mit unserem Umzugsunternehmen in München und Deutschlandweit sicher umziehen können.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Express Umzugsservice GmbH
Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle vertraglich vereinbarten Umzugsleistungen der Express Umzugsservice GmbH

Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Das Umzugsunternehmen kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen.

Stornogebühren.
Stornierungen sowie Umbuchungen kosten immer mindestens 55 Euro.
-Ab 4 Wochen vorher = 5% der vereinbarten Auftragssumme. (Mindestens jedoch 55 Euro)
-Ab 3 Wochen vorher = 10% der vereinbarten Auftragssumme. (Mindestens jedoch 55 Euro)
-Ab 2 Wochen vorher = 20% der vereinbarten Auftragssumme.(Mindestens jedoch 55 Euro)
-Ab 1 Wochen vorher = 30% der vereinbarten Auftragssumme.(Mindestens jedoch 55 Euro)
-3 Tage vorher = 50% der vereinbarten Auftragssumme.(Mindestens jedoch 55 Euro)
-Unter 24 Stunden vorher = 75% der vereinbarten Auftragssumme.(Mindestens jedoch 55 Euro)

Zusatzleistungen
Das Umzugsunternehmen führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert ist. Alle Möbel die am Stück mehr als 100 KG wiegen, können mit einem entsprechenden Schwerlastzuschlag berechnet werden. Diese Gebühren werden fair und in üblicher Höhe berechnet.

Regelung für Einlagerungen.
Die gewünschten Gegenstände werden sicher und trocken eingelagert.
Die Lagerkosten müssen immer vor der Einlagerung bezahlt werden. Erst dann kann eine Einlagerung erfolgen. Die Herausgabe der eingelagerten Gegenstände ist erst nach vollständiger Zahlung möglich.
Die Kosten sind prinzipiell immer im Voraus zu zahlen.
Wenn die Lagerkosten auch nach Zahlungserinnerung und Mahnung nicht beglichen werden und auch sonst keine andere Vereinbarung getroffen wurde, kann das Lager nach einem Zahlungsverzug von einem Monat auf Kosten des Schuldners geräumt werden. Es besteht dann ausdrücklich kein Anspruch mehr auf die eingelagerten Dinge.

Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderungen direkt an den Umzugsunternehmen auszuzahlen.

Transportsicherungen
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifi-Geräten, EDV- Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist das Umzugsunternehmen nicht verpflichtet. Die Transport-Versicherung gilt nur für technische Geräte, sofern diese beim Transport in der Originalverpackung aufbewahrt werden. Für Schäden, die durch den Transport von technischen Geräten ohne Originalverpackung entstehen, haftet der Kunde allein.

Wasserbetten
Bitte beachten Sie, dass wir keine Gewährleistung für das Auf- und Abpumpen von Wasserbetten übernehmen.

Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Wasser – und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt. Wenn Waschmaschinen oder Spülmaschinen etc. Abgeschlossen werden, haftet das Unternehmen nicht, wenn dadurch Wasser aus offenen Leitungen austritt. Der Kunde / Mieter muss selber mit entsprechenden Verschlusskappen dafür sorgen, dass entsprechende Austrittsstellen sicher verschlossen werden. Bei Elektrogeräten gilt die Haftung nur für äußerlich erkennbare Schäden. Für Funktionsstörungen kann keine Haftung übernommen werden.

Küchenmontagen
Beim Abbau von Küchen kann es vorkommen, dass einzelne Elemente zu stark mit der Wand verklebt sind. Wenn diese Elemente beim Lösen von der Wand Schäden an der Wand, Fließen oder am Putz verursachen, können wir keine Haftung dafür übernehmen. Manche Klebstoffe ziehen über die Zeit sehr stark in die Wände ein und dann ist ein Entfernen ohne Schäden an der Wand nicht mehr möglich.

Handwerksvermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet das Umzugsunternehmen nur für die sorgfältige Auswahl.

Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Bitte beachten Sie – Wenn eine Anzahlung vereinbart wurde und diese bis zum Umzugstag nicht beglichen ist, kann der Auftrag nicht stattfinden. Die Anzahlung muss vor Beginn des Auftrags auf unserem Konto eingegangen sein.

Genauso ist die Regelung wenn es noch offene Rechnungen gibt, bei denen die Zahlungsfrist schon überschritten ist. Solange diese nicht bezahlt sind, wird der Auftrag nicht stattfinden.

Das gilt selbst dann, wenn wir das einen Tag vor dem bestehenden Auftrag bemerken.

Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar zu bezahlen. Ansonsten gelten die im Angebot oder der Auftragsbestätigung vereinbarten Zahlungsbedingungen.
Wenn eine Anzahlung vereinbart wurde, kann diese Anzahlung nur berücksichtigt werden, wenn der Betrag rechtzeitig vor dem Umzug auf dem Firmenkonto eingegangen ist. Andernfalls ist diese Summe auch vor dem Entladen in bar zu zahlen. Der ggf. zu viel gezahlte Betrag wird dann selbstverständlich zurück überwiesen.
Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist das Umzugsunternehmen berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.

Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

Abtretung
Das Umzugsunternehmen ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs, hat der letztere nicht zu verantworten.

Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird. Etwaige Schäden oder Verluste, welche erst später gemeldet sind, können nicht geltend gemacht werden.

Lagervertrag / Einlagerungen
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt. Eine Einlagerung in unseren Räumlichkeiten kann nur erfolgen, wenn wir das Umzugsgut des Kunden komplett an- und auch ausliefern. Eine Selbsteinlagerung (Kundenseitige Anlieferung und Abholung) muss schriftlich im Auftrag vorab mit uns vereinbart werden und beinhaltet immer (aus versicherungstechnischen Gründen) eine von uns gestellte Einlagerungshilfe (Mitarbeiter), welcher im Trägerstundenlohn dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt wird. Die Kosten einer Einlagerung beziehen sich immer auf jeden angefangenen Monat und müssen vor der Auslagerung beglichen werden. Eine Kündigung der Einlagerung kann nur schriftlich und mit einer Frist von mindestens einen Monat erfolgen

Umzugsmaterial
Material, welches vom Kunden bei uns geliehen wurde, muss bis spätestens 4 Wochen nach dem Tag des Umzuges wieder bei der Firma Express Umzugsservice GmbH abgegeben werden. Im Mietpreis enthalten ist eine einmalige Anlieferung und Abholung des Materials (nur bei Beauftragung des Umzuges). Falls der Kunde sich nicht bis spätestens 4 Wochen nach dem Tag des Umzuges zwecks Terminabsprache/Abholung des Materials bei der Firma Express Umzugsservice GmbH meldet, bekommt der Kunde den Kauf des Materials in Rechnung gestellt, da dieses dann als Kaufmaterial abgerechnet sein muss.

Schadensanzeige
(1) Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen, wenn der Empfänger dem Frachtführer die Überschreitung der Lieferfrist nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt (§ 438 Abs. 3 HGB).

(2) Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes erlöschen, wenn der Verlust oder die Beschädigung des Gutes äußerlich erkennbar war und dem Frachtführer nicht spätestens 1 Tag nach der Ablieferung angezeigt gemeldet ist, sowie wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und dem Frachtführer nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung angezeigt ist. (§§ 451 f HGB)
(3) Eine Schadensanzeige nach Ablieferung ist schriftlich zu erstatten; die Übermittlung der Schadensanzeige kann mit Hilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen. Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn aus der Anzeige der Aussteller in anderer Weise erkennbar ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. (§ 438 Abs. 4 HGB)
(4) Werden Verlust, Beschädigung oder Überschreitung der Lieferfrist bei Anlieferung angezeigt, so genügt die Anzeige gegenüber demjenigen, der das Gut abliefert.
(5) Bei einem Schadensfall, darf kein Geld von der vereinbarten Rechnungssumme vom Absender einbehalten werden. Der Schaden wird separat über die Versicherung geklärt. Handelt der Absender gegen diese Vereinbarung, gilt dies als Vertragsbruch und kann zur Anzeige führen.

besondere Haftungsausschlussgründe
Gemäß § 451d HGB ist das Umzugsunternehmen von der Haftung befreit, wenn der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: Beförderung von Edelmetallen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender, Behandeln, Verladen, Entladen des Gutes durch den Absender; Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle nicht entspricht, sofern das Umzugsunternehmen auf die Gefahr einer Beschädigung hingewiesen hat und die Ausführung dennoch verlangt ist; Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen; natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, demzufolge das Gut besonders schadensanfällig ist. Für vorgenannte Ausschlüsse ist durch den Kunden eine gesonderte Versicherung des Gutes abzuschließen.

Haftungsgrenze
Die Haftung des Frachtführers wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von € 620 je m³ Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. (§ 451 e HGB)

Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Anlaufwege
Bei unseren Angeboten setzen wir voraus, dass wir mit dem Transportfahrzeug in einer max. Entfernung zum Hauseingang von 10m be – und entladen können. Sofern uns der Kunde nicht mit einer Halteverbotszone beauftragt hat und auch nicht selbst die Be- oder Entladezone freihält, berechnen wir zusätzliche Kosten für den entstandenen höheren Zeitaufwand oder für zusätzliche Mitarbeiter, damit der Umzug zu der ursprünglich geplanten Zeit abgeschlossen werden kann.

Aufrechnungsverbot
Nach § 309 Nummer 3 BGB: Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.

Schlichtung
Kommt es zu Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Transportunternehmen, können sich die Auftraggeber kostenfrei an eine Schiedsstelle des Bundesverbandes Möbelspedition (AMÖ) wenden. Strittige Angelegenheiten prüfen wir sofort vor Ort; die Speditionen sind verpflichtet, sich an die Schiedssprüche des Gremiums zu halten.

Halteverbotszonen
Halteverbotszonen müssen ca. 15 Werktage vorher bei uns bestellt werden, damit die Genehmigung rechtzeitig bei dem jeweils zuständigen Amt beantragt werden kann. Die Leistung beinhaltet dann die Genehmigung, Aufstellen der Schilder, 3 Tage Protokollierung der Fahrzeuge in der Zone mit Ventilstand, Abholung der Schilder.
Der Kunde ist dafür zuständig, uns darauf hinzuweisen, wenn es sehr begrenzte Parkmöglichkeiten gibt. In diesem Fall muss der Kunde entweder eine Halteverbotszone bei uns oder bei einem anderen Anbieter bestellen oder sonstige Haltemöglichkeiten mit uns kommunizieren. Ansonsten kann ein Mehraufwand wegen längeren Abtragewegen / Laufwegen entsprechend in Rechnung gestellt werden.

Fautfracht
Bei Kündigung des Auftrages durch den Absender, kann der Frachtführer nach § 415 HGB ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen.